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Neue EU-Richtlinie: Deutschland zur Stärkung von Männergewaltschutz verpflichtet

30. Mai 2024

Die EU-Richtlinie „Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ wurde am 24. April 2024 vom EU-Parlament beschlossen. Insbesondere Artikel 30 der Richtlinie gilt nunmehr ausdrücklich nicht mehr nur für betroffene Frauen. Der Artikel enthält Vorgaben zur Etablierung von Schutzunterkünften für alle Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt.

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Mit 522 zu 27 Stimmen bei 72 Enthaltungen wurde der Vorschlag der Europäischen Kommission in leicht abgewandelter Form angenommen. Demnach müssen Schutzunterkünfte im Sinne der EU-Opferschutzrichtlinie zukünftig den Bedürfnissen aller Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt Rechnung tragen. Sie sollen die Opfer bei ihrer Erholung unterstützen, indem sie für sichere, leicht zugängliche, angemessene und geeignete Lebensbedingungen im Hinblick auf eine Rückkehr zu einem eigenständigen Leben sorgen. Die Schutzunterkünfte müssen zudem in ausreichender Anzahl und leicht zugänglich bereitgestellt werden.

Neben der Bereitstellung von Schutzunterkünften werden die Mitgliedsstaaten insbesondere zur Verabschiedung einer Umsetzungsstrategie, der Durchführung von Präventionsmaßnahmen und Sensibilisierungskampagnen, der Einrichtung eines nationalen Hilfetelefons und zur Weiterbildung von zuständigen Fachkräften wie Polizei und Staatsanwaltschaften verpflichtet. Diese rechtsverbindlichen Vorgaben gelten auch für männliche Opfer von häuslicher Gewalt, wie die geschlechtsneutral ausgestalte Definition des Opferbegriffs in Artikel 2 lit. c und der Geltungsbereich in Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie sowie der Erwägungsgrund 12 deutlich macht.

Die neuen Vorschriften treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Für die Umsetzung der Bestimmungen in nationales Recht haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit. Die Richtlinie kann hier eingesehen werden.

Die Bundesregierung plant unter Federführung des BMFSFJ derzeit das „Gewalthilfegesetz“, welches insbesondere einen geschlechtsunabhängigen Anspruch auf Schutz und Beratung für alle betroffenen von häuslicher Gewalt enthalten soll. Für die Etablierung des entsprechenden Gewaltschutzsystems, mithin die bedarfsgerechte Einrichtung von Beratungs- und Schutzunterkünften, wären die Bundesländer verantwortlich. Deutschland könnte durch die Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes die Umsetzung wichtiger Vorgaben der neuen Richtlinie voranbringen und gleichzeitig die aktuell vorhandenen Lücken im Männergewaltschutz schließen.


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