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Änderung des Brandenburger Polizeirechts – BFKM begrüßt geplantes Verbringungsangebot in Schutzunterkünfte, empfiehlt jedoch flankierende Maßnahmen

21. September 2023

Die Regierung des Landes Brandenburg hat eine Änderung des Landespolizeirechts auf den Weg gebracht. Sie befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Laut Entwurf soll auch eine Grundlage für polizeiliches Handeln bei Vorliegen von häuslicher Gewalt etabliert werden, die als Verbringungsangebot (freiwillig) für betroffene Personen in eine Schutzunterkunft ausgestaltet ist.

Die BFKM befürwortet dieses Gesetzvorhaben, welches durch die geschlechtsneutrale Formulierung insbesondere für gewaltbetroffene Männer, trans*- und intergeschlechtliche Personen gelten würde. Vor dem Hintergrund, dass in Brandenburg für diese Personen bisher keine Schutzunterkünfte existieren, rät die BFKM jedoch flankierende Maßnahmen an. Sie würden ein teilweises Leerlaufen des geplanten Gesetzes verhindern.

So stellt zum Beispiel die Verbringung in Hotels oder gemeindliche Schutzunterkünfte wie Obdachlosenheime keine geeignete Alternative für gewaltbetroffene Personen dar. Deshalb sollten – entweder durch Gesetz oder durch die Änderung der entsprechenden Förderrichtlinie  – die Grundlagen für eine Etablierung von Schutzunterkünften auch für gewaltbetroffene Männer, trans*- und intergeschlechtliche Personen geschaffen werden.

Die Stellungnahme der BFKM ist hier zum Download verfügbar.


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