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BFKM bei Konsultationen zur Umsetzung der IK in Deutschland - Männergewaltschutz sollte als "Soft Law" mitgedacht werden

26. Januar 2024

Konzentrierte Mitarbeitende bei den Konsultationen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention durch die Bundesregierung
Konzentrierte Mitarbeitende bei den Konsultationen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention durch die Bundesregierung. copyright Florian Gaertner/BMFSFJ/photothek.de

Der Aufbaustab für eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) beim BMFSFJ am 14. November 2023 zu Konsultationen nach Berlin ein. Ziel war und bleibt eine Strategie der Bundesregierung zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Während der Konsultationsveranstaltung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention am 14. November 2023 in Berlin
Während der Konsultationsveranstaltung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention am 14. November 2023 in Berlin. copyright Florian Gaertner/BMFSFJ/photothek.de

Beteiligt waren auch die Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM), das Bundesforum Männer (BFM), sowie Vertreter des Männerhilfetelefons und weiterer gleichstellungsorientierter Jungen- und Männerarbeitsprojekte. Insbesondere die BFKM konnte die Handlungsbedarfe im Bereich der männlichen Betroffenheit von Partnerschafts- und häuslicher Gewalt beleuchten, denn sie ist eng mit den Basisakteur*innen aus dem Männergewaltschutz, also mit Fachpersonal aus Beratungs- und Schutzprojekten vernetzt. Zudem hat die BFKM gute Erfahrungen in der Fach- und Politikberatung auf Länderebene.

Wichtig war den Mitarbeitenden der BFKM insbesondere die Einordung des Männergewaltschutzes im Rahmen der Umsetzung der IK: beim Männergewaltschutz besteht für die Unterzeichnerstaaten eine sogenannte Soft Law-Vereinbarung. Das heißt, die Umsetzung wird von den Vertragsstaaten aus sozial-moralischen Gründen grundsätzlich angestrebt – eine Nichtumsetzung bedeutet jedoch keinen Bruch des Völkerrechts.

Die Bundesregierung scheint eine (teilweise) Umsetzung für männliche Betroffene von häuslicher Gewalt anzuvisieren, demnach auch die geplante Strategie in Teilen auf diesen Bereich auszurichten.

Angeregte Diskussionen auch in Kleingruppen. copyright Florian Gaertner/BMFSFJ/photothek.de
Angeregte Diskussionen auch in Kleingruppen. copyright Florian Gaertner/BMFSFJ/photothek.de

Dies ist zu begrüßen. Es braucht aus Sicht der BFKM eine gesamtstaatliche Strategie auch im Bereich der männlichen Betroffenen von häuslicher Gewalt. Diese Gruppe ist zwar nicht von struktureller Gewalt aufgrund ihres Geschlechts betroffen. Das bestimmende Beziehungsmerkmal der häuslichen Gewalt, die Intimität und/oder Abhängigkeit zwischen Betroffenen und Täter*innen im privaten Bereich, gilt jedoch auch für männliche Opfer.

 

* Wie wir gendern

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