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Europarat nimmt Leitlinien zur Stellung von Männern und Jungen in der Gleichstellungspolitik an

30. August 2023

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Ein Volltreffer? Immerhin sind die Leitlinien des Europarates wichtig für zukünftige Entscheidungen und Maßnahmen in der EU

Das Ministerkomitee verabschiedete im Juni 2023 einstimmig die „Leitlinien zur Stellung von Männern und Jungen in der Gleichstellungspolitik und in der Politik zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ (english version). Sie beschreiben eine Reihe von Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten des Europarats ergreifen sollten. Das sind unter anderem Maßnahmen zur:

  • Konzentration auf Männer* und Jungen* als Akteure des Wandels und als Akteure zur Bekämpfung des Widerstands gegen die Gleichstellung der Geschlechter sowie als Akteure zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in der Pflege,
  • Verringerung der negativen Auswirkungen von Sexismus, sozialen Normen und Geschlechterstereotypen auf Männer* und Jungen*,
  • Stärkung der Rolle von Männern* und Jungen* bei der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen,
  • Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Gewinnung von Daten über die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte von Frauen.

Unter II.B.25.i des Dokuments wird insbesondere die Verabschiedung von Maßnahmen im Bereich der männlichen* Betroffenheit von häuslicher Gewalt angeraten. Demnach sollen die Mitgliedsländer die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Unterstützungsdiensten für von häuslicher Gewalt betroffene Männer* und Jungen* sicherstellen, mithin insbesondere Männer*schutzeinrichtungen zur Verfügung stellen. Fachkräfte für die Unterstützung männlicher* Opfer sollen ausgebildet werden und entsprechende Dienste mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden, ohne dass Frauen*- und Mädchen*schutzprojekte darunter leiden.

Diesen Leitlinien kommen als sog. Soft Law keine direkten rechtsverbindlichen Wirkungen zu. Jedoch drücken sie einen europäischen und politischen Konsens der 46 Mitgliedsländer des Europarats aus. Solche Guidelines können zudem zur Auslegung von völkerrechtlichen Menschenrechtsabkommen wie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) herangezogen werden, da sie den aktuellen Stand der sich fortentwickelnden Menschenrechte widerspiegeln. Auch die Istanbul-Konvention dürfte als menschenrechtlich-völkerrechtlicher Vertrag einer solchen evolutiven Auslegung zugänglich sein. Deshalb dürften die Leitlinien auch die Pflichten der Unterzeichnerstaaten der Istanbul-Konvention konkretisieren, dies insbesondere im Bereich der männlichen* Betroffenheit von häuslicher Gewalt.


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