Europarat nimmt Leitlinien zur Stellung von Männern und Jungen in der Gleichstellungspolitik an
30. August 2023
Das Ministerkomitee verabschiedete im Juni 2023 einstimmig die „Leitlinien zur Stellung von Männern und Jungen in der Gleichstellungspolitik und in der Politik zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ (english version). Sie beschreiben eine Reihe von Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten des Europarats ergreifen sollten. Das sind unter anderem Maßnahmen zur:
- Konzentration auf Männer* und Jungen* als Akteure des Wandels und als Akteure zur Bekämpfung des Widerstands gegen die Gleichstellung der Geschlechter sowie als Akteure zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in der Pflege,
- Verringerung der negativen Auswirkungen von Sexismus, sozialen Normen und Geschlechterstereotypen auf Männer* und Jungen*,
- Stärkung der Rolle von Männern* und Jungen* bei der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen,
- Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Gewinnung von Daten über die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte von Frauen.
Unter II.B.25.i des Dokuments wird insbesondere die Verabschiedung von Maßnahmen im Bereich der männlichen* Betroffenheit von häuslicher Gewalt angeraten. Demnach sollen die Mitgliedsländer die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Unterstützungsdiensten für von häuslicher Gewalt betroffene Männer* und Jungen* sicherstellen, mithin insbesondere Männer*schutzeinrichtungen zur Verfügung stellen. Fachkräfte für die Unterstützung männlicher* Opfer sollen ausgebildet werden und entsprechende Dienste mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden, ohne dass Frauen*- und Mädchen*schutzprojekte darunter leiden.
Diesen Leitlinien kommen als sog. Soft law keine direkten rechtsverbindlichen Wirkungen zu. Eine Nichtbeachtung bewirkt zwar keinen Bruch des Völkerrechts, kann für die Mitgliedsstaaten und sonstigen Verpflichteten jedoch eine Nichterfüllung der sozialen bzw. moralischen Zielvereinbarungen bedeuten. Der hierdurch statuierte europäische und politische Konsens der 46 Mitgliedsländer des Europarats kann demnach weiche, rechtliche Wirkungen entfalten.