Netzwerktreffen „Gewaltschutzwohnen für nicht weibliche Personen in Thüringen" in Jena
21. Mai 2026
Kurzbericht vom Netzwerktreffen in Jena am 30. April 2026
Insgesamt bestand Einigkeit, dass es verstärkten politischen Willens bedarf, um das Inkrafttreten der nötigen Verordnungen so schnell wie möglich zu erreichen. Nur dann kann das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes (ThüCGFG) praxiswirksam werden und beitragen, die bestehende Versäulung des Gewalthilfenetzes aufzubrechen.
Thüringen hat im Jahr 2024 mit dem ThüCGFG einen wichtigen Schritt zu einem verbesserten Netzwerk für alle von Häuslicher Gewalt betroffenen Menschen getan. Aktuell arbeiten die Beteiligten an der Umsetzung des Textes. Damit kann ab Fertigstellung der entsprechenden Verordnungen auch das Vergabeverfahren für die im Gesetz mindestens vorgesehene barrierefreie Schutzwohnung für nicht weibliche Personen beginnen.
Die LAG Jungen- und Männerarbeit Thüringen, das Netzwerk Q*rage Thüringen sowie die Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM) brachten am 30. April 2026 in Jena erstmals interessierte Akteur*innen zusammen, um den Fachaustausch zu diesen Schutzangeboten voran zu bringen.
Das Interesse am Netzwerktreffen in den Räumen der ÜAG Jena war groß, 25 Personen waren dabei, aus den folgenden Bereichen des Thüringer Gewalthilfenetzes: ÜAG Jena als Gastgeber*in, LAG Jungen und Männerarbeit Thüringen e.V. mit dem Projekt A4, Vielfalt Leben QueerWeg -Verein für Thüringen e. V. mit dem Projekt Q*rage, Polizeipräsidium, Parität, Frauenschutzhäuser, Gleichstellungsbeauftragte, sowie die BFKM als Initiator*in.
Mit folgenden Fragen wurde sich dem Thema inhaltlich angenähert:
Welche Ansätze und Bedarfe im Gewaltschutz gibt es zusätzlich zu etablierten Frauenschutzeinrichtungen? Was braucht es für deren Aufbau? In welche landes- und bundesweiten Netzwerke können potentielle Träger eingebunden sein, um gute Fachlichkeit zu gewährleisten? Was beinhalten die Rechtsverordnungen zur Umsetzung des ThürChGlFG, wie ist der Zeitplan für die weitere Umsetzung? Und, nicht zuletzt: Wie kann Gewaltschutz für betroffene Menschen aller Geschlechter entsprechend ihrer Bedarfe in Schutzeinrichtungen umgesetzt werden?
Nach einer Einführung in den Tag folgten ein Grußwort der Thüringer Landesgleichstellungbeauftragten, Nadja Sthamer, und ein Überblick zum aktuellen bundesweiten Hilfesystem für Männer sowie zum aktuellen Stand der Umsetzung in Thüringen und auftretenden Herausforderungen. Des Weiteren gab es einen Impulsvortrag zu geschlechts- und queerspezifischer Gewalt und den Herausforderungen bei der Begriffs- und Zielgruppendefinition zum im Gesetz verwendeten Begriff „nicht weibliche Personen“. Im Anschluss stellte sich das Projekt der queeren Schutzwohnung in Berlin online zugeschaltet vor und gab Einblicke in Konzept und Arbeitsweise.
Nach der Mittagspause bestand die Möglichkeit sich in einem World-Café zu drei offenen Leitfragen auszutauschen und zu diskutieren. Insgesamt bestand Einigkeit, dass es verstärkten politischen Willens bedarf, um das Inkrafttreten der Verordnungen so schnell wie möglich zu erreichen. Nur dann kann das ThüCGFG praxiswirksam werden und die bestehende Versäulung des Gewalthilfenetzes aufzubrechen beitragen.
Kurzbericht_Netzwerktreffen_Jena als pdf
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