Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zur Fußzeile springen
zurück zur Übersicht

Positionspapier zum Gewalthilfegesetz und den Umsetzungen in den Bundesländern

23. Juni 2025

Männergewaltschutz nicht vergessen: Bundesländer müssen EU-Vorgaben endlich umsetzen

Die Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM) fordert die Bundesländer auf, Männer und ihre Kinder systematisch in die Ausführung des neuen Gewalthilfegesetzes (GewHG) einzubeziehen. Ein Hintergrund ist die verbindliche EU-Gewaltschutzrichtlinie, die bis Juni 2027 verpflichtend auch Schutz- und Beratungsangebote für männliche Betroffene vorsieht — eine Vorgabe, die bislang in Deutschland teilweise ignoriert wird.

„Im Jahr 2023 wurden bundesweit über 52.662 Männer ab 21 Jahren Opfer von häuslicher Gewalt. Gleichzeitig gibt es in ganz Deutschland nur 15 Schutzwohnungen mit 49 Plätzen für Männer und ihre Kinder“, sagt Enrico Damme, geschäftsführender Fachreferent bei der BFKM. „Die Zahlen sind alarmierend, und die Nachfrage nach Schutzplätzen und Beratung auch für Männer steigt stetig. Immer wieder müssen Männer auf Grund von Kapazitätsgründen abgewiesen werden. Die Länder müssen ihrer Verantwortung nachkommen und bestehende Schutzprojekte in die Regelförderung überführen sowie neue Angebote schaffen.“, so Damme.

Das Gewalthilfegesetz der Bundesregierung sieht bislang nur Schutzansprüche für Frauen und deren Kinder vor – nicht jedoch für Kinder von Männern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Jana Peters, Fachreferentin bei der BFKM, kritisiert: „Es ist völlig unverständlich, dass Kinder, die mit ihrem von Gewalt betroffenen Vater Schutz suchen, durch das Gesetz keinen Anspruch auf einen Schutzplatz und Hilfe haben. Kinder brauchen Schutz – ganz unabhängig davon, ob sie mit ihrer Mutter oder ihrem Vater fliehen müssen. Diese gesetzliche Lücke ist nicht nur lebensfremd, sondern auch verfassungsrechtlich problematisch.“

Im ursprünglichen Gesetzentwurf des Gewalthilfegesetzes war der Schutz auch für Männer und ihre Kinder vorgesehen. In der in Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Fassung des Gesetzes wird lediglich Frauen und ihren Kindern Schutz bei häuslicher Gewalt zugesichert, nicht aber Männern, ihren Kindern und allen weiteren Personen. Clemens Göhler, Fachreferent für Grundsatzfragen bei der BFKM findet: „Eine solche geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung bedarf verfassungsrechtlich einer besonders engen Rechtfertigung. Zwar verfolgt der Gesetzgeber mit dem Gesetz das legitime Ziel, strukturelle Benachteiligungen von Frauen auszugleichen, doch es stellt sich die Frage, ob dies nicht auch mit milderen Mitteln — etwa durch einen geschlechtsneutralen Anwendungsbereich — erreichbar wäre.“

Die BFKM fordert die Bundesländer auf, bestehende Männerschutzprojekte dauerhaft abzusichern, neue Beratungs- und Schutzangebote aufzubauen und Betroffene unabhängig von ihrem Geschlecht in Bedarfsanalysen, Berichte und Förderrichtlinien einzubeziehen. Damit könnten die Länder nicht nur verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Verpflichtungen nachkommen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zu einem umfassenden Gewaltschutz leisten.

Zur Situation in den 16 Bundesländern, können Sie sich hier informieren und finden dort auch die Positionspapiere:

Im Jahr 2023 wurden bundeweit 52.662 Männer ab 21 Jahre Opfer von häuslicher Gewalt. Bundesweit existieren lediglich 15 Schutzwohnungen mit 49 Plätzen für Männer und ihre Kinder. In Baden-Württemberg gibt es zwei Schutzwohnungen, in denen Männer aufgenommen werden können. Eine dieser Einrichtungen ist ein geschlechtsunabhängiges Angebot. Es stehen insgesamt drei Plätze zur Verfügung.

In vier Städten in Baden-Württemberg gibt es spezialisierte Beratungsstellen für männliche Betroffene von häuslicher Gewalt. In zahlreichen weiteren Einrichtungen werden Männer beraten, ohne dass eine Fachspezifizierung auf diese Betroffenengruppe vorliegt.

Die polizeiliche Kriminalstatistik für Baden-Württemberg für das Jahr 2023 verdeutlich, dass Männer in erheblichem Maße von häuslicher Gewalt betroffen sind: Etwa 20 % der von häuslicher Gewalt betroffenen Personen sind Männer. Diese Daten unterstreichen die Notwendigkeit, auch in Baden-Württemberg die Unterstützungsangebote für männliche Gewaltbetroffene weiter auszubauen und deren spezifische Bedarfe in Prävention, Beratung und Schutzstrukturen stärker zu berücksichtigen.

Positionspapier zum GewHG für Baden-Württemberg

Im Jahr 2023 wurden bundeweit 52.662 Männer ab 21 Jahre Opfer von häuslicher Gewalt. Bundesweit existieren lediglich 15 Schutzwohnungen mit 49 Plätzen für Männer und ihre Kinder. Im Freistaat Bayern ist der Ausbau des Schutznetzes für von häuslicher Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder zwar moderat, im Vergleich zum Bundesdurchschnitt jedoch überdurchschnittlich weit vorangeschritten. Es gibt neun Schutzplätze in zwei Schutzunterkünften.

In sechs Städten im Freistaat Bayern gibt es spezialisierte Beratungsstellen für männliche Betroffene von häuslicher Gewalt. In zahlreichen weiteren Einrichtungen werden Männer beraten, ohne dass eine Fachspezifizierung auf diese Betroffenengruppe vorliegt.

Möglichkeiten zur Digital- und Telefonberatung sind bundeslandspezifisch vorhanden. Das bundesweit ausgerichtete „Hilfetelefon Gewalt an Männern“ ist ebenfalls vorhanden und wird vom Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.

Die polizeiliche Kriminalstatistik für den Freistaat Bayern aus dem Jahr 2024 verdeutlicht, dass Männer in erheblichem Maße von häuslicher Gewalt betroffen sind: 31,3 % der registrierten Opfer waren männlich. Besonders auffällig ist der nahezu ausgeglichene Anteil bei innerfamiliärer Gewalt (48,4 % männlich, 51,6 % weiblich), während bei partnerschaftlicher Gewalt Männer 22,3 % der Opfer ausmachen. Diese Daten unterstreichen die Notwendigkeit, auch in Bayern die Unterstützungsangebote für männliche Gewaltbetroffene weiter auszubauen und deren spezifische Bedarfe in Prävention, Beratung und Schutzstrukturen stärker zu berücksichtigen.

Positionspapier zum GewHG für Bayern

Im Jahr 2023 wurden bundeweit 52.662 Männer ab 21 Jahre Opfer von häuslicher Gewalt. In Berlin gibt es derzeit keine Schutzwohnung für gewaltbetroffene Männer und keine spezialisierte Beratungsstelle. Der Weiße Ring Berlin und die Opferhilfe Berlin beraten auch Männer bei häuslicher Gewalt. Eine Krisenwohnung steht für LSBTIQ+ Menschen zur Verfügung, die von Gewalt aufgrund ihrer Geschlechtsidentität, sowie im häuslichen Kontext, betroffen sind.

Laut PKS 2024 wurden in Berlin insgesamt 19.213 Fälle häuslicher Gewalt registriert, wobei 71 % der Betroffenen weiblich und 29 % männlich waren.

Positionspapier zum GewHG für Berlin

Im Jahr 2023 wurden bundeweit 52.662 Männer ab 21 Jahre Opfer von häuslicher Gewalt. Bundesweit existieren lediglich 15 Schutzwohnungen mit 49 Plätzen für Männer und ihre Kinder. Im Land Brandenburg gibt es keine Schutzwohnung für gewaltbetroffene Männer und keine spezialisierte Beratungsstelle. Einzelne Interventionsstellen beraten auch Männer die von häuslicher Gewalt betroffen sind, sowie die Opferhilfe Brandenburg und der Weiße Ring. Darüber hinaus gibt es in Cottbus einen Verein, der Väter berät, die zum Teil von häuslicher Gewalt berichten. Laut PKS 2024 wurden in Brandenburg insgesamt 7.126 Fälle häuslicher Gewalt erfasst, davon 2.202 mit männlichen Betroffenen (30,9 %) und 4.924 mit weiblichen.

Positionspapier zum GewHG für Brandenburg

Im Jahr 2023 wurden bundeweit 52.662 Männer ab 21 Jahre Opfer von häuslicher Gewalt. Bundesweit existieren lediglich 15 Schutzwohnungen mit 49 Plätzen für Männer und ihre Kinder. Im Land Bremen gibt es keine Schutzwohnung für gewaltbetroffene Männer und keine spezialisierte Beratungsstelle. Die Interventionsstelle Neue Wege, die aktuell noch aber zeitlich absehbar tätig ist, berät auch Männer die von häuslicher Gewalt betroffen sind, sowie der Weiße Ring und Stalking-KIT. Außerdem berät das JungenBüro auch junge Männer bis 27, die Gewalt erfahren haben.

Laut Bremer PKS 2024 zeigten über 700 männliche Betroffene ihre Betroffenheit von häuslicher Gewalt polizeilich an. Insgesamt waren es 1.797 Fälle von Partnerschaftsgewalt, davon 20 % männliche Betroffene, sowie 830 Fälle von innerfamiliärer Gewalt, davon 43 % männliche Betroffene.

Positionspapier zum GewHG für Bremen

Im Jahr 2023 wurden bundeweit 52.662 Männer ab 21 Jahre Opfer von häuslicher Gewalt. Bundesweit existieren lediglich 15 Schutzwohnungen mit 49 Plätzen für Männer und ihre Kinder. Im Land Hamburg gibt es derzeit noch keine Schutzwohnung für gewaltbetroffene Männer und keine spezialisierte Beratungsstelle. Die Förderung einer Schutzwohnung für Männer und nichtbinäre Menschen ist für zwei Erprobungsjahre gesichert. Die Interventionsstellen beraten auch Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, sowie die Opferhilfe und der Weiße Ring. Außerdem berät Basis Praevent Jungen und Männer, die sexualisierte Gewalt erlebt haben.

Laut PKS 2024 wurden in Hamburg insgesamt 8.103 Fälle häuslicher Gewalt registriert, davon 2.372 männliche Betroffene (29 %).

Positionspapier zum GewHG für Hamburg

Im Jahr 2023 wurden bundeweit 52.662 Männer ab 21 Jahre Opfer von häuslicher Gewalt. Bundesweit existieren lediglich 15 Schutzwohnungen mit 49 Plätzen für Männer und ihre Kinder. In Hessen gibt es derzeit keine Schutzwohnung und nur eine spezifische Beratungsstelle für Männer, die von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind, sowie einzelne Interventionsstellen die auch Männer beraten. Außerdem beraten 4 Beratungsstellen auch Männer, die im Kindes- und Jugendalter sexualisierte Gewalt erfahren haben. Laut PKS 2024 wurden in Hessen insgesamt 11.329 Betroffene häuslicher Gewalt erfasst, davon 2.189 männlich (18,7 %) und 9.140 weiblich.

Positionspapier zum GewHG für Hessen

Im Jahr 2023 wurden bundeweit 52.662 Männer ab 21 Jahre Opfer von häuslicher Gewalt. Bundesweit existieren lediglich 15 Schutzwohnungen mit 49 Plätzen für Männer und ihre Kinder. Spezifische Schutzstrukturen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer und deren Kinder sind in Mecklenburg-Vorpommern noch ausbaufähig. Männer, die von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, können in allen Beratungsstellen des Hilfenetzes häusliche und sexualisierte Gewalt Unterstützung erhalten. Dazu zählen 10 Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt, 5 Interventionsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt und Stalking, 5 Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt sowie die Fachberatungsstelle KOBI für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung. Jungen haben Zugang zu Beratung in Fachberatungs- und Interventionsstellen, sofern dort eine Kinder- und Jugendberatung angeboten wird oder entsprechendes Personal vorhanden ist. KOBI steht ebenfalls Jungen und Männern zur Verfügung, die von Menschenhandel oder Zwangsheirat betroffen sind. Seit 2023 gibt es einen Schutzplatz in Bergen auf Rügen für schutzsuchende Männer. Der tatsächliche Bedarf an Schutzwohnungen für männliche Schutzsuchende ist leider nicht gedeckt.

Aktuell wird unter der Federführung der IK-Koordinierungsstelle der Landesregierung bis Anfang 2026 eine Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erarbeitet. Entsprechend der Auskunft des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz sollen auch Maßnahmen zum Schutz gewaltbetroffener Jungen und Männer Berücksichtigung finden und die Notwendigkeit zur Einrichtung dringender Schutzplätze für Jungen und Männer geprüft werden. Das bundesweit ausgerichtete „Hilfetelefon Gewalt an Männern“ ist für Männer aus Mecklenburg-Vorpommern erreichbar und wird von der Landesregierung mitfinanziert. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2022 waren 1.382 Frauen und 736 Männer von häuslicher Gewalt betroffen. Der Anteil männlicher Betroffener stieg von 36,0 % im Jahr 2021 (653 Männer) auf 37,5 % im Jahr 2022.

Positionspapier zum GewHG für Mecklenburg-Vorpommern

Im Jahr 2023 wurden bundeweit 52.662 Männer ab 21 Jahre Opfer von häuslicher Gewalt. Bundesweit existieren lediglich 15 Schutzwohnungen mit 49 Plätzen für Männer und ihre Kinder. In Niedersachsen gibt es derzeit nur drei männerspezifische Beratungsangebote, eine Schutzwohnung, die vom Träger selbst finanziert wird und eine Schutzwohnung, die sich derzeit beim Männerbüro Hannover im Aufbau befindet und vom Land Niedersachsen, der Stadt sowie der Region Hannover gefördert wird. Darüber hinaus beraten auch einzelne Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt (BISSen) und die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen gewaltbetroffene Männer.

Positionspapier zum GewHG für Niedersachsen

Im Jahr 2023 wurden bundeweit 52.662 Männer ab 21 Jahre Opfer von häuslicher Gewalt. Bundesweit existieren lediglich 15 Schutzwohnungen mit 49 Plätzen für Männer und ihre Kinder. In Nordrhein-Westfalen gibt es ein aktives Netz von 28 Männerberatungsstellen, Echte Männer reden. In den Beratungen der männerspezifisch aus- und fortgebildeten Fachpersonen geht es nicht nur um häusliche Gewalt; die Ansprechstellen sind vielmehr allgemein zu psychosozialen Fragen kontaktierbar, auch online.

2020 eröffnete die SKM gGmbH Düsseldorf die NRW-weit ersten Gewaltschutzräume für männliche Opfer häuslicher Gewalt. Schutzwohnungen entstanden seitdem noch in Bielefeld, Köln, Mönchengladbach-Rheydt und Warendorf. Eingebettet in das Beratungsnetzwerk, gibt es inzwischen fünf Männerschutzeinrichtungen mit zusammen 20 Plätzen. In fast allen haben die Männer auch die Möglichkeit, mitgebrachte Kinder unterzubringen. Die Männerschutzwohnungen sind aufgrund hoher Anfragezahlen im bevölkerungsreichsten Bundesland oft ausgelastet - Hilfe für Männer in akuter Not ist dann nicht möglich.

In Bielefeld hat zudem das Hilfetelefon Gewalt an Männern seinen Sitz. Die Hotline ist bundesweit erreichbar, wird aber nur von Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, NRW und Rheinland-Pfalz finanziert und aktiv beworben. Die Anrufendenzahlen steigen stetig; in 2024 hatten die Mitarbeitenden in den wochentäglich beschränkten Beratungszeiten 4000 Beratungskontakte zu verzeichnen.

Entsprechend dem aktuellen Lagebild Häusliche Gewalt wurden 2023 in NRW insgesamt 60.268 Fälle von häuslicher Gewalt erfasst. Dies entspricht einem Anstieg von 1.665 Fällen beziehungsweise 2,8 %gegenüber dem Vorjahr, mehr als ein Viertel der Fälle waren Männer (28,4%). Entsprechend dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Migration NRW ist es der Landesregierung Nordrhein-Westfalen „ein wichtiges Anliegen, von Gewalt betroffenen Männern niedrigschwellige Schutz- und Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen.

Positionspapier zum GewHG für Nordrhein-Westfalen

Im Jahr 2023 wurden bundeweit 52.662 Männer ab 21 Jahre Opfer von häuslicher Gewalt. Bundesweit existieren lediglich 15 Schutzwohnungen mit 49 Plätzen für Männer und ihre Kinder. In Rheinland-Pfalz ist bislang nur eine begrenzte strukturelle Entwicklung spezifischer Schutzangebote für von häuslicher Gewalt betroffene Männer und deren Kinder erkennbar. Andere Bundesländer haben hier schon weiter fortschrittliche Strukturen aufgebaut.

Es gibt keine Schutzunterkünfte für männliche Betroffene von häuslicher Gewalt.

Es bestehen zudem derzeit lediglich drei Beratungsangebote für Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, von denen nur eines landesfinanziert ist. Die Beteiligung am Projekt „Hilfetelefon Gewalt an Männern“ stellt zwar einen begrüßenswerten Schritt dar, dennoch ist ein deutlicher Ausbau der Beratungs- und Schutzinfrastruktur, eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit sowie die Sensibilisierung relevanter Berufsgruppen – etwa der Polizei – dringend erforderlich. Der Koalitionsvertrag „Zukunftsvertrag Rheinland-Pfalz 2021–2026“ anerkennt grundsätzlich den Beratungsbedarf männlicher Betroffener von häuslicher Gewalt.

Interventionsstellen führen zwar auch Erstberatungen mit betroffenen Männern durch, verfügen jedoch in der Regel nicht über spezialisierte Fachkenntnisse im Umgang mit männlichen Betroffenen häuslicher Gewalt. Daher erfolgt meist eine Weiterverweisung an die wenigen vorhandenen spezialisierten Fachberatungsstellen. Eine gezielte Ansprache betroffener Männer findet bislang nur in wenigen Interventionsstellen statt.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik für Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2023 weist insgesamt 13.810 Betroffene häuslicher Gewalt aus, davon 9.662 weibliche (70,0 %) und 4.148 männliche (30,0 %) Personen. Bei den 10.768 erfassten Tatverdächtigen entfielen 2.748 (25,5 %) auf weibliche und 8.020 (74,5 %) auf männliche Personen.

Positionspapier zum GewHG für Rheinland-Pfalz

Im Jahr 2023 wurden bundeweit 52.662 Männer ab 21 Jahre Opfer von häuslicher Gewalt. Bundesweit existieren lediglich 15 Schutzwohnungen mit 49 Plätzen für Männer und ihre Kinder. Im Saarland besteht eine Beratungs- und Interventionsstelle für Opfer häuslicher Gewalt, die geschlechtsunabhängig arbeitet und auch männliche Betroffene anspricht. Ergänzend gibt es eine landesweit tätige Fachberatungsstelle gegen sexuelle Ausbeutung von Jungen. Eine Schutzwohnung für gewaltbetroffene Männer und deren Kinder existiert bislang nicht.

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) wurden im Jahr 2023 im Saarland 3.224 Betroffene häuslicher Gewalt erfasst, davon 2.409 weiblich und 815 männlich (25,3 %).

Die vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit erarbeitete Gleichstellungsstrategie „Gleichstellung ganz groß“ (2025) betont die Notwendigkeit eines zielgruppengerechten Ausbaus von Beratungsangeboten – auch für Männer. Als eine Maßnahme wird die Schaffung zusätzlicher Schutzplätze für Personen genannt, die nicht in einem Frauenhaus untergebracht werden können.

Positionspapier zum GewHG für das Saarland

Im Freistaat Sachsen gibt es vier Schutzwohnungen, in denen Männer aufgenommen werden können. Eine dieser Einrichtungen ist ein geschlechtsunabhängiges Angebot. Es stehen insgesamt 14 Plätze zur Verfügung. 26 Männer könnten im Jahr 2024 in einer Einrichtung aufgenommen werden, allerdings mussten 49 Personen aus Kapazitätsgründen abgewiesen werden.

In fünf Städten in Sachsen gibt es spezialisierte Beratungsstellen für männliche Betroffene von häuslicher Gewalt. In zahlreichen weiteren Einrichtungen werden Männer beraten, ohne dass eine Fachspezifizierung auf diese Betroffenengruppe vorliegt.

2016 wurde im Freistaat Sachsen im Rahmen der Anpassung der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit auch die Förderung von Schutzwohnungen für männliche Betroffene von Gewalt im sozialen Nahraum möglich. Nach einer mehrjährigen Pilotprojektphase hat Sachsen ab 2021 als erstes Bundesland die Verantwortung dafür übernommen, Männerschutzeinrichtungen dauerhaft zu finanzieren und zu fördern.

Die polizeiliche Kriminalstatistik für den Freistaat Sachsen aus dem Jahr 2024 verdeutlicht, dass Männer in erheblichem Maße von häuslicher Gewalt betroffen sind: 30,2 % der registrierten Opfer waren männlich. Besonders auffällig ist der nahezu ausgeglichene Anteil bei innerfamiliärer Gewalt (47,4 % männlich, 53,6 % weiblich), während bei partnerschaftlicher Gewalt Männer 20,4 % der Opfer ausmachen. Diese Daten unterstreichen die Notwendigkeit, auch in Sachsen die Unterstützungsangebote für männliche Gewaltbetroffene weiter auszubauen und deren spezifische Bedarfe in Prävention, Beratung und Schutzstrukturen stärker zu berücksichtigen.

Positionspapier zum GewHG für Sachsen

Im Jahr 2023 wurden bundeweit 52.662 Männer ab 21 Jahre Opfer von häuslicher Gewalt. Bundesweit existieren lediglich 15 Schutzwohnungen mit 49 Plätzen für Männer und ihre Kinder. In Sachsen-Anhalt ist bislang nur eine eingeschränkte strukturelle Entwicklung spezifischer Angebote für von häuslicher Gewalt betroffene Männer und deren Kinder erkennbar. Im Vergleich dazu verfügen andere Bundesländer bereits über weiter ausgebaute und differenzierte Hilfestrukturen.

In Sachsen-Anhalt bestehen derzeit keine spezifischen Schutzunterkünfte für männliche Betroffene häuslicher Gewalt. Es stehen jedoch begrenzte anonyme Schutzplätze für besonders gefährdete Personen zur Verfügung, insbesondere für von Zwangsverheiratung und ehrbezogener Gewalt betroffene Paare mit Kindern. Derzeit existieren Schutzplätze für zwei Paare aus diesem Personenkreis im ganzen Bundesland.

In Halle plant ein Arbeitskreis die Etablierung einer Männerschutzeinrichtung als Pilotprojekt. Die Planungen befinden sich jedoch noch in einem frühen Stadium.  Eine Beteiligung der öffentlichen Hand ist aktuell nicht gegeben.

Spezialisierte Beratungsstellen für männliche Betroffene existieren in Sachsen-Anhalt nicht. In vier Interventionsstellen ist eine Erstberatung betroffener Männer möglich. Eine Weitervermittlung an spezialisierte Beratungsstellen oder Schutzeinrichtungen kann jedoch innerhalb des Bundeslands derzeit mangels Verfügbarkeit nicht erfolgen.

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2024 insgesamt 7.181 volljährige Betroffene häuslicher Gewalt erfasst, darunter 2.039 Männer (28,4 %).

Positionspapier zum GewHG für Sachsen-Anhalt

Im Jahr 2023 wurden bundeweit 52.662 Männer ab 21 Jahre Opfer von häuslicher Gewalt. Bundesweit existieren lediglich 15 Schutzwohnungen mit 49 Plätzen für Männer und ihre Kinder. Der Ausbau spezifischer Schutzstrukturen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer und deren Kinder befindet sich in Schleswig-Holstein noch in einem frühen Entwicklungsstadium und bleibt hinter den bereits etablierten Angeboten in einigen anderen Bundesländern zurück.

Es gibt keine Schutzunterkünfte für männliche betroffene von häuslicher Gewalt. Die Landesregierung plant laut Koalitionsvertrag die Etablierung eines Konzepts für Männerschutzeinrichtungen. Eine lokale Initiative in Pinneberg arbeitet in Kooperation mit einem Sozialträger, dem Diakonischen Werk Hamburg-West/Südholstein, an der Etablierung einer Schutzunterkunft, die sich bereits in einer fortgeschrittenen Planungsphase befindet.

In drei Städten in Schleswig-Holstein gibt es spezialisierte Beratungsstellen für männliche Betroffene von häuslicher Gewalt. Auch die sogenannten „KIK-Projekte“ erstberaten proaktiv alle Opfer von häuslicher Gewalt und vermitteln an die Männerberatungsstellen

Das bundesweit ausgerichtete „Hilfetelefon Gewalt an Männern“ ist für Männer aus Schleswig-Holstein erreichbar.

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik des LKA Schleswig-Holstein wurden im Jahr 2022 insgesamt 1.947 volljährige Männer als Betroffene häuslicher Gewalt erfasst, was 27,7 % aller erwachsenen Betroffenen entspricht.

Positionspapier zum GewHG für Schleswig-Holstein

Im Jahr 2023 wurden bundesweit 52.662 Männer ab 21 Jahre Opfer von häuslicher Gewalt. Bundesweit stehen für Fälle wie diese lediglich 15 Schutzwohnungen mit 49 Plätzen für Männer und ihre Kinder zur Verfügung.

In Thüringen existiert ein sehr kleines Netz von Beratungsstellen für Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Solche spezialisierten Anlaufstellen für Männer finden sich, neben dem Projekt A4 - Männerberatung in Jena, in den vier Interventionsstellen für Betroffene Häuslicher Gewalt in Gera, Erfurt, Meinigen und Nordhausen. Es gibt weiterhin landesweit zwei privat organisierte Männerberatungen, die in Fragen Gewaltbetroffenheit zumindest vermitteln können. Koordinierend, nicht beratend, sorgt die Landesarbeitsarbeitsgemeinschaft Jungen- und Männerarbeit Thüringen für Vernetzung und betreut eine Fachgruppe für Männerberatung.

Zufluchten in Form von Männerschutzwohnungen gibt es in Thüringen bisher nicht, trotzdem der Landtag 2024 mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes wichtige Verbesserungen auch im Bereich des Gewaltschutzes beschlossen hat. Neben der Stärkung der Hilfen für weibliche Opfer sieht das Gesetz auch einen erweiterten Schutz für männliche Opfer häuslicher Gewalt vor. Es legt fest, dass im Bundesland mindestens eine barrierefreie Schutzwohnung für nicht weibliche Personen vorgehalten werden muss. Für eine solche Schutzwohnung laufen momentan erste Trägergespräche.

Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestvorhaltung von einer Schutzwohnung auch für Männer dem bestehenden Bedarf für das gesamte Bundesland gerecht wird. So weist die Polizeiliche Kriminalstatistik 2023 im Bereich häusliche Gewalt fast 70 %weibliche Betroffene (4525 Fälle) aus, aber eben auch 30 %männliche Betroffene (2026 Fälle). Diese Männer, die im Hellfeld Anzeige erstatteten, sind auch von HGW betroffen. Sie bedürfen gegebenenfalls dringend Schutz und Beratung.

Positionspapier zum GewHG für Thüringen

* Wie wir gendern


Website verlassen