Sächsisches Gewalthilfegesetz vor Einbringung in den Landtag: geschlechtsunabhängiger Gewaltschutz vorgesehen
4. September 2026
Staatsministerin Petra Köpping: „… das Gesetz [bezieht] alle Betroffenen von häuslicher Gewalt – unabhängig vom Geschlecht – in den Anwendungsbereich ein […]. Der Freistaat Sachsen ist was den Anwendungsbereich betrifft einmal mehr Vorreiter beim Schutz vor häuslicher Gewalt.“
Die Sächsische Staatsregierung hat den Entwurf eines Sächsischen Gewalthilfegesetzes zur Einbringung in den Landtag freigegeben. Mit dem Gesetz werden die Vorgaben des Gewalthilfegesetzes des Bundes (GewHG) auf Landesebene umgesetzt – Sachsen geht dabei mit der Integration des bestehenden Hilfesystems sogar darüber hinaus.
Mit dem Sächsischen Gewalthilfegesetz werden der Ausbau und die langfristige Absicherung der bestehenden Schutz- und Beratungsstrukturen bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gewährleistet. Insbesondere wird die Finanzierung der Einrichtungen verbessert und in den nächsten Jahren sollen neue Schutzplätze und Beratungskapazitäten aufgebaut werden.
In Sachsen stehen aktuell 180 Familienschutzplätze für betroffene Frauen zur Verfügung, dazu kommen neun Schutzwohnungsplätze für von häuslicher Gewalt betroffene Männer, zwei Väterschutzwohnungen sowie drei geschlechtsunabhängige Schutzwohnungsplätze. Zentrales Ziel des kommenden Gesetzes ist laut Pressemitteilung der weitere Ausbau und die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Hilfesystems für Frauen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, sowie für alle Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, also auch Männer und queere Menschen.
Staatsministerin Petra Köpping: »Der Freistaat kommt damit frühzeitig dem ihm im Bundesgesetz übertragenen Sicherstellungsauftrag nach. Dabei bezieht das Gesetz alle Betroffenen von häuslicher Gewalt – unabhängig vom Geschlecht – in den Anwendungsbereich ein und sichert somit einen umfassenden Schutz. Der Freistaat Sachsen ist was den Anwendungsbereich betrifft einmal mehr Vorreiter beim Schutz vor häuslicher Gewalt.«
Neben Schutz- und Beratungsangeboten liegt der Fokus des Gesetzes auch auf dem Ausbau von Informationsangeboten für gewaltbetroffene Personen sowie von Präventionsangeboten und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit – auch mit Blick auf Tatpersonen. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen des Gewaltschutzes, allgemeinen Hilfsdiensten und Behörden weiter verbessert werden.
Die im Rahmen der Anhörung eingegangenen Stellungnahmen wurden im Gesetzesentwurf berücksichtigt. Diese zielen darauf ab, die Vorgaben des Gewalthilfegesetzes des Bundes stärker herauszuarbeiten. Deshalb wurden im Gesetzentwurf den Aufträgen des Gewalthilfegesetzes des Bundes zur Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung stärker Rechnung getragen. Zudem ermöglicht das Bundesgesetz, auch Präventionsangebote und Öffentlichkeitsarbeit außerhalb der Einrichtungen zu finanzieren. Dies wurde im Gesetzentwurf übernommen. Auch die explizite Aufnahme der sexualisierten Gewalt als eine Ausprägung der geschlechtsspezifischen Gewalt entspricht dem Anliegen des Bundesgesetzes.
Im Landtag wird der Gesetzentwurf nun weiter beraten. Ziel ist es, dass das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.
Ergänzende Informationen:
Die Angebote des Hilfesystems werden im Rahmen einer Entwicklungs- und Finanzplanung weiterentwickelt. Sie wurde erstmals für den Zeitraum 2027 bis 2031 erstellt. Diese bildet die Grundlage für den Ausbaubedarf von Schutzplätzen und Beratungsangeboten in den nächsten fünf Jahren und die dafür notwendigen Haushaltsmittel. Zusammen mit den Mitteln vom Bund sind für den nächsten Doppelhaushalt für 2027 ca. 19 Millionen Euro und für 2028 ca. 20 Mio. Euro für das Gewalthilfesystem geplant.
Quelle: PM des SMS Sachsen
